Folgende Arbeiten gehören zum Hausmeisterdienst
Aufsicht
- Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage inklusive Schließdienst
- Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen
- Heizungsanlage: Funktionstüchtigkeit überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen, Brennstoffvorrat prüfen)
- Überwachung der Aufzugsanlage
- Botendienste, Ausführung von Besorgungen
Pflege
- Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen)
- Kehrdienst, Papier- und Abfallkörbe leeren, Mülldienst
- Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
- Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten, Müllbeseitigung, Sperrgutabfuhr
- Toilettenbetreuung (Seife, Handtücher, Papier)
- Abfluss/Siphon reinigen
- Dachrinnenreinigung
- Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
- Kühlschränke abtauen
- Schädlingsbekämpfung
Aufstellen/Montage
- Computeranlagen aufstellen und anschließen
- Fernseh-, Video- und Musikanlagen und Satellitenanlagen aufstellen und anschließen Telefonanlagen aufstellen und einstellen bzw. programmieren Aufstellen und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten
- Lampen aufhängen Bilder aufhängen
- Gardinen abnehmen und aufhängen
- Rollos spannen
- Möbelmontage
- Regale zusammenbauen und aufstellen
- Montage von Fertigzäunen (ohne Fundamenterstellung)
Immobilienbetreuung/Wartung
- Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
- Filterwechsel in Lüftungsanlagen (Abluftfilter)
- Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
- Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln
- Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
- Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
- Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
- Trockenbauarbeiten
- Tapezieren mit Raufaser nebst Überstreichen (in geringfügigem Umfang)
- Stühle leimen, Türscharniere ölen
Zu den zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen und – soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden – eine Zugehörigkeit zur HwK begründen, gehören:
- Gebäudereinigerarbeiten
- Holz- und Bautenschutzarbeiten (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Zu den handwerksähnlichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen und – soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden – eine Zugehörigkeit zur HwK begründen, gehören:
- Bautentrocknungsarbeiten
- Bodenlegerarbeiten (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)
- Fugerarbeiten
- Tankschutzarbeiten
- Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Teppichbodenreinigungsarbeiten