Über uns

Folgende Arbeiten gehören zum Hausmeisterdienst

Aufsicht

  • Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage inklusive Schließdienst
  • Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen
  • Heizungsanlage: Funktionstüchtigkeit überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen, Brennstoffvorrat prüfen)
  • Überwachung der Aufzugsanlage
  • Botendienste, Ausführung von Besorgungen

Pflege

  • Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen)
  • Kehrdienst, Papier- und Abfallkörbe leeren, Mülldienst 
  • Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
  • Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten, Müllbeseitigung, Sperrgutabfuhr
  • Toilettenbetreuung (Seife, Handtücher, Papier)
  • Abfluss/Siphon reinigen
  • Dachrinnenreinigung
  • Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
  • Kühlschränke abtauen
  • Schädlingsbekämpfung

Aufstellen/Montage

  • Computeranlagen aufstellen und anschließen
  • Fernseh-, Video- und Musikanlagen und Satellitenanlagen aufstellen und anschließen Telefonanlagen aufstellen und einstellen bzw. programmieren Aufstellen und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten
  • Lampen aufhängen Bilder aufhängen
  • Gardinen abnehmen und aufhängen
  • Rollos spannen
  • Möbelmontage
  • Regale zusammenbauen und aufstellen
  • Montage von Fertigzäunen (ohne Fundamenterstellung)

Immobilienbetreuung/Wartung

  • Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
  • Filterwechsel in Lüftungsanlagen (Abluftfilter)
  • Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
  • Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln
  • Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
  • Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
  • Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
  • Trockenbauarbeiten
  • Tapezieren mit Raufaser nebst Überstreichen (in geringfügigem Umfang)
  • Stühle leimen, Türscharniere ölen

Zu den zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen und – soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden – eine Zugehörigkeit zur HwK begründen, gehören:

  • Gebäudereinigerarbeiten
  • Holz- und Bautenschutzarbeiten (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)

Zu den handwerksähnlichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen und – soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden – eine Zugehörigkeit zur HwK begründen, gehören:

  • Bautentrocknungsarbeiten
  • Bodenlegerarbeiten (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)
  • Fugerarbeiten
  • Tankschutzarbeiten
  • Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Teppichbodenreinigungsarbeiten